Nach Eintragung bei der Gemeinde sollten Sie, wenn Sie beabsichtigen, länger als 3 Monate in den Niederlanden zu bleiben und Anspruch auf öffentliche Gelder erheben möchten, einen Termin vereinbaren beim IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst) um einen sogenannten “EU-registratiesticker” zu bekommen (kostenlos).
Als Bürger der Europäischen Union (Staatsangehörigkeit der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz) können Sie sich registrieren beim IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst) als: Arbeitnehmer, Selbständiger, Student, Angehöriger und Familienmitglied eines Bürgers der Union, wenn Sie selber auch die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz besitzen, Wirtschaftlich inaktive Person (für sonstige Aufenthaltszwecke).
(Quelle: IND - Immigratie- en Naturalisatiedienst- Tel. +31(0) 20 8893045)
IND - Immigratie- en Naturalisatiedienst- Tel. +31(0) 20 8893045
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