Auf Grund des freien Niederlassungsrechts von EU-Bürgern gilt keine Meldepflicht bei der Ausländerbehörde.
Sie sollten allerdings einen Nachweis Ihrer IND-Anmeldung vorlegen, wenn Sie Anspruch auf öffentliche Gelder erheben (Beantragung von Sozialhilfe usw.), oder eine Krankenversicherung abschließen möchten. Auch für notarielle Einträge von Hypotheken und den Erhalt einer Hypothek bei Banken usw. ist ein solcher Nachweis erforderlich.
(Quelle: IND - Immigratie- en Naturalisatiedienst- Tel.+31(0) 20 8893045)
IND - Immigratie- en Naturalisatiedienst- Tel.+31(0) 20 8893045
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